Videoüberwachung

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen gemäß Artikel 13 der europäischen Datenschutz Grundverordnung rund um das Thema Videoüberwachung.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz Grundverordnung, anderer in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltender Datenschutzgesetze und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften ist:

innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH

vertreten durch:

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Robert-Bosch-Str. 16
64293 Darmstadt
Deutschland

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (nur für Deutschland)

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH

Herr Nicolas Kurze

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Videoüberwachung auf unserem Firmengelände dient in erster Linie dem Schutz vor unbefugtem Zutritt in unsere Räumlichkeiten sowie der Prävention von Diebstahl und Vandalismus. Sie unterstützt die Wahrnehmung unseres Hausrechts und ermöglicht eine effektive Strafverfolgung im Falle von Vorfällen. Zudem kann die Überwachung in den Bereichen des Warenein- und -ausgangs zur Kontrolle der Ladungssicherung genutzt werden, um Sicherheitsstandards einzuhalten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Rechtsgrundlage für die Überwachung und Speicherung sind:

  • 6 Abs.1 S.1 lit.f) DSGVO, §4 Abs.1 BDSG.
  • In Deutschland: Betriebsvereinbarung Sicherheitskameras
Verwendungszweck wie auf den Schildern angegeben

Die Speicherdauer für die Aufzeichnung von Kameras wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Zweck der Aufzeichnung.

Wird nach dem Verwendungszweck kein anderer Hinweis angegeben, erfolgt keine Speicherung. Ansonsten gelten folgende Speicherdauern:

  • Speicherung bis zu 14 Tage
  • Speicherung bis zur Erfüllung des Zwecks bei strafrechtlicher Verfolgung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (falls Datenübertragung stattfindet)

Die Daten werden im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung an die zuständigen Behörden im vollen Umfang übertragen.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Im Bundesland Hessen wird die Rolle der Aufsichtsbehörde durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeübt.

Aufsichtsbehörde zuständig für die innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Deutschland